Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 4 kW zumal vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht etliche wie 6 kW, jeweils mit nicht mehr denn alle beide Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht etliche als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg https://f-hrerschein-machen-kaise65544.theideasblog.com/32818388/eine-unvoreingenommene-sicht-auf-auto-fahren-kaiserslautern